Ermittlung des Verkehrs- bzw. Marktwertes
Sie möchten Ihre Vermögensverhältnisse klären und benötigen dafür ein fundiertes Verkehrswertgutachten Ihrer Immobilie? Wir bewerten jedes Objekt und Grundstück auf der Basis von bestehenden Gesetzen, Verordnungen und unserer eigenen aktuellen Marktkenntnis. Der Verkehrswert (Marktwert) ist im § 194 des Baugesetzbuchs normiert. Er wird im Allgemeinen als der Wert angesehen, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr unter Berücksichtigung wertrelevanter Merkmale ohne Berücksichtigung persönlicher Interessen im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu erzielen wäre.
Nach der Immobilienwertermittlungsverordnung stehen zur Ermittlung des Verkehrswertes drei normierte Verfahren zur Verfügung:
- Das Vergleichswertverfahren – Vergleich von Kauffällen ähnlicher Grundstücke,
- das Sachwertverfahren – Kosten für Grundstück und die Baukonstruktion,
- das Ertragswertverfahren – Barwert ermittelt aus Mieteinnahmen, Bewirtschaftungskosten, Restnutzungsdauer und Liegenschaftszinssatz
Jedes der Wertermittlungsverfahren bezieht sich dabei auf die Verhältnisse des örtlichen Immobilienmarktes.
Mit Sachverstand und Marktkenntnis an Ihrer Seite
Bei einer Begehung des Bewertungsobjektes prüfen wir augenscheinlich in einem ersten Schritt den baulichen Zustand der Immobilie. Es erfolgt dann als zweiter Schritt die Auswertung der Erkenntnisse aus der Ortsbegehung. Außerdem werden Informationen zum örtlichen Immobilienmarkt des Bewertungsobjektes gesammelt/recherchiert/erhoben und die oben genannten und für das Objekt geeigneten Bewertungsverfahren angewandt, um den Verkehrswert der Immobilie zu ermitteln. Für die Verkehrswertermittlung benötigen wir von unseren Auftraggebern Unterlagen zum rechtlichen Status der Immobilie, insbesondere Grundbuchauszüge, den Flurkartenauszug, Angaben zur Flächenberechnung, bestehende Mietverträge und Erbpachtverträge bzw. Teilungserklärungen, etc..
Auf dieser breiten Basis liefern wir Ihnen objektive, nachvollziehbare und belastbare Aussagen zum Wert der Immobilie. Sie gewinnen damit eine Planungs- und Verhandlungssicherheit, die Ihnen bei allen Transaktionen nützlich sein wird.Unter Umständen ist es auch möglich, ein Kurzgutachten mit vereinfachten Verfahren der Schätzung auf Basis einiger zentraler, von Ihnen gemachten Angaben und Werte zum Objekt zu erstellen. Diese Werteinschätzung berücksichtigt auch die normierten Wertermittlungsverfahren, es wird hierbei jedoch der Aufwand für die Recherche und die Dokumentation deutlich minimiert.
Gern beraten wir Sie am Telefon in einem ersten kostenlosen Gespräch, welche der Möglichkeiten für Sie sinnvoll und wirtschaftlich ist.